Bei uns können Sie noch bis Ende des Jahres Ihren Sprachlevel 4 Eintrag nachholen.
Alle, die ihr BZF 1 oder AZF vor dem 24.09.2008 ausgestellt bekommen haben,können noch bis Ende 2011 die vereinfachte Verlängerungsprüfung bei uns ablegen.
Wir bieten deshalb nochmals einen Termin am 12. Dezember ab 17:00 bei uns im Schulungszentrum in Filderstadt an. Sollten Sie die Prüfung nicht in diesem Jahr ablegen, müssen Sie auf jeden Fall die Erstprüfung absolvieren.
Bitte vereinbaren Sie einen genauen Termin in unserem Büro. Wir helfen Ihnen gerne weiter.Aero - Beta ist eine vom LBA anerkannte LTO
Aero-Beta ist die einzige gewerbliche Flugschule im süddeutschen Raum, die als Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen als LTO (Language Test Organisation) anerkannt ist. Unsere Stellennummer lautet: D-LTO-046
Wir bieten unseren Kunden in entspannter und zielorientierter Atmosphäre die Abnahme der Erst- oder Verlängerungsprüfungen in unseren neuen Schulungsräumen Im Köller 7 in 70794 Filderstadt Sielmingen an.
Wer sich unsicher fühlt, darf am Vormittag gerne an unserem Vorbereitungskurs auf die Prüfung teilnehmen und kann dann am selben Nachmittag die Prüfung absolvieren oder die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Informationen zur Sprachprüfung
Warum wurde die Sprachprüfung eingeführt?
Aufgrund von Defiziten in der englischen Sprachbeherrschung hat die ICAO beschlossen, dass Piloten im internationalen Verkehr ein besseres Englisch sprechen müssen. Insbesondere auch bei Konversationen außerhalb der Phraseologie dürfen keine Missverständnisse aufkommen. Ein gutes Beispiel für die schlechte Kommunikation eines Air China Fluges in New York können Sie hier sehen.
Kriterien für eine erfolgreiche Prüfung:
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Maßstäbe:
- Die Verständigung darf nicht gestört sein.
- Der Sinn darf nicht verfälscht sein.
- Missverständnisse werden aufgeklärt.
- Der Bewerber hat eine verständliche Aussprache.
- Eine effektive Kommunikation wird erreicht.
Lizenzeintrag
Nach bestandener Prüfung wird der Eintrag in die Lizenz beim LBA bzw. beim zuständigen Landesamt beantragt.
Für das Regierungspräsidium reicht ein formloser Antrag. Bei der späteren Verlängerung wird dies, wie auch bei allen anderen Berechtigungen, einfach in der Lizenz vermerkt.
Was ändert sich für mich?
Für Piloten, die nicht im Ausland oder in englisch sprechenden Lufträumen fliegen wollen ändert sich nichts. Für alle anderen entscheidet das Ausstellungsdatum über die Art der Prüfung:
1. Ihr BZF1 oder AZF Funkzeugnis wurde vor dem 24.09.2008 ausgestellt:
Hier gilt die Übergangsfrist bis 31.12.2010. Von der für Ihre Lizenz zuständigen Behörde haben Sie bereits eine Übergangsbescheinigung erhalten. Diese Bescheinigung ist bis 31.12.2010 gültig und bei Auslands- bzw. IFR-Flügen stets mitzuführen. Bis zu diesem Termin muss eine Verlängerungsprüfung gemacht worden sein, da Sie sonst nicht mehr in das Ausland bzw. IFR fliegen dürfen.
2. Das BZF1 oder AZF Funkzeugnis wurde nach dem 23.09.2008 ausgestellt:
Anstelle der Verlängerungsprüfung müssen Sie eine Erstprüfung ablegen. Dies können Sie bei Aero-Beta ablegen, da wir eine vom LBA genehmigte Sprachprüfstelle sind.
Wie lange ist der Nachweis gültig?
Level 4 ohne IR: 4 Jahre
Level 4 mit IR: 3 Jahre
Was kostet die Sprachprüfung?
Level 4 Verlängerung: 68,00 Euro zzgl. MwSt.
Level 4 Verlängerung mit Prüfungsvorbereitung: 135,00 Euro zzgl. MwSt.
Level 4 Erstprüfung: 110,00 Euro zzgl. MwSt.
Level 4 Erstprüfung mit Vorbereitung: 150,00 Euro zzgl.MwSt.
Was wird bei der Prüfung gemacht?
Die Prüfung zum Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem ICAO Level 4 besteht aus zwei Teilen:
- Hörverständnis
- Sprechfertigkeit
Sie müssen beide Prüfungsteile bestehen, um die Prüfung erfolgreich abzulegen. Der Test beginnt mit dem Hörverständnis. Es werden 8 Texte (bei der Erstprüfung 12 Texte) von einem Tonträger zweimal vorgespielt. Danach müssen Sie aus einer Auswahl von Aussagen zum gehörten Text die zutreffenden Aussagen ankreuzen.
Im Anschluss an den Test zum Hörverständnis legen Sie den Test zur Sprechfertigkeit ab. Dabei wird kein fliegerisches Wissen abgefragt, sondern lediglich Ihre Kommunikationsfähigkeit in der englischen Sprache bewertet. Der Test wird in Form eines Interviews durchgeführt. Als Gesprächsgrundlage dient u.a. ein Bild mit Bezug zur Luftfahrt, zu dem der Prüfer Ihnen eine Reihe von Fragen stellt. Die Gesamtdauer beträgt ca. 15 Minuten.
Failure Policy: Bei Nicht-Bestehen kann der ICAO Sprachtest beliebig oft wiederholt werden!
Prüfungstermine:
Die nächsten Prüfungstermine finden Sie auf unserer Homepage unter "Termine". Es können auch jederzeit individuelle Termine für die Verlängerungsprüfung vereinbart werden.
Erforderliche Unterlagen für die Sprachprüfung:
- Pilotenlizenz
- Personalausweis oder Reisepass
- Übergangsbescheinigung zum Nachweis der ICAO-Sprachkenntnisse, falls vorhanden
- AZF bzw. BZF1

