Voraussetzungen
Vor der Zulassung zu einem genehmigten Ausbildungslehrgang für den Erwerb
der Lehrberechtigung (FI (A)) muss der Bewerber
- mindestens 200 Flugstunden nachweisen, davon, als Inhaber einer ATPL (A) oder
CPL (A), mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot oder, als Inhaber
einer PPL (A), mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot;
- die Anforderungen an die theoretischen Kenntnisse für eine CPL (A) gemäß Anhang
1 zu JAR-FCL 1.470 erfüllen. Dieser Nachweis kann an unserer Schule erbracht werden.
- mindestens 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk
nachweisen, von denen mindestens fünf Stunden während der letzten sechs
Monate vor der Auswahlprüfung gemäß Absatz (f) durchgeführt
werden müssen;
- mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug erhalten haben, von
denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit in einem Flugsimulator
oder FNPT II durchgeführt werden dürfen;
- mindestens 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot nachweisen
einschließlich eines Fluges über eine Strecke von mindestens 540
km (300 NM), bei dem Landungen auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen
durchzuführen sind und
- während der letzten sechs Monate vor Beginn der Ausbildung eine besondere
Auswahlprüfung mit einem gemäß JAR-FCL 1.330 (f) qualifizierten
FI (A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang
3 zu JAR-FCL 1.240, erfolgreich abgelegt haben. Bei dieser Auswahlprüfung
wird die Fähigkeit des Bewerbers zur Teilnahme am Ausbildungslehrgang beurteilt.
Theorie
125 Stunden in den Fächern Pädagogik, menschliches Leistungsvermögen,
Luftrecht, Wetter, Navigation und Verhalten in besonderen Fällen
Praxis
25 Stunden C 152
5 Stunden FNPT Elite S 812
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