Fluglehrerausbildung


Voraussetzungen


Vor der Zulassung zu einem genehmigten Ausbildungslehrgang für den Erwerb der Lehrberechtigung (FI (A)) muss der Bewerber

- mindestens 200 Flugstunden nachweisen, davon, als Inhaber einer ATPL (A) oder CPL (A), mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot oder, als Inhaber einer PPL (A), mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot;
- die Anforderungen an die theoretischen Kenntnisse für eine CPL (A) gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.470 erfüllen. Dieser Nachweis kann an unserer Schule erbracht werden.
- mindestens 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk nachweisen, von denen mindestens fünf Stunden während der letzten sechs Monate vor der Auswahlprüfung gemäß Absatz (f) durchgeführt werden müssen;
- mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug erhalten haben, von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit in einem Flugsimulator oder FNPT II durchgeführt werden dürfen;
- mindestens 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot nachweisen einschließlich eines Fluges über eine Strecke von mindestens 540 km (300 NM), bei dem Landungen auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind und
- während der letzten sechs Monate vor Beginn der Ausbildung eine besondere Auswahlprüfung mit einem gemäß JAR-FCL 1.330 (f) qualifizierten FI (A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240, erfolgreich abgelegt haben. Bei dieser Auswahlprüfung wird die Fähigkeit des Bewerbers zur Teilnahme am Ausbildungslehrgang beurteilt.


Theorie

125 Stunden in den Fächern Pädagogik, menschliches Leistungsvermögen, Luftrecht, Wetter, Navigation und Verhalten in besonderen Fällen


Praxis

25 Stunden C 152
5 Stunden FNPT Elite S 812


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